Die nachfolgenden Richtlinien für die .tv- und .cc-Registrierung regeln die Registrierung von Domainnamen.
Verisign betreibt die autoritative Registrierung ("Registry") für alle Domainnamen-Registrierungen mit den Erweiterungen ".tv" und ".cc" ("Domainname[n]"). Verisign behält sich das Recht vor, die Registrierungsrichtlinien und alle anderen Richtlinien zu .cc und .tv jederzeit zu ändern. Registrare sollten diese Richtlinien und etwaige Änderungen daran regelmäßig überprüfen. Sämtliche Änderungen an den Richtlinien treten zum Zeitpunkt der Veröffentlichung auf dieser Website in Kraft. Jeder Registrar muss diese Richtlinien einhalten und dafür sorgen, dass diese Richtlinien ebenfalls von seinen sämtlichen Agenten und Registranten eingehalten werden.
Die Registrierung eines Domainnamens steht Einzelpersonen und Unternehmen offen. Es besteht keine Garantie, dass ein Domainname, der zu dem Zeitpunkt, an dem der Registrar den Domaincheck ausführte, verfügbar war, auch im Moment der Registrierung noch verfügbar ist.
Domainnamen werden in Jahresabschnitten registriert. Die Mindestlaufzeit bei der Registrierung beträgt ein Jahr, die Höchstlaufzeit 10 Jahre.
Die Mindestlänge eines Domainnamens beträgt ein Zeichen, und zwar ausschließlich der Erweiterung ".tv" oder ".cc". Die zulässige Höchstlänge beträgt 63 Zeichen, ausschließlich der Erweiterung ".tv" oder ".cc". Der Name darf weder mit einem Bindestrich (-) oder Punkt (.) noch mit der folgenden Sequenz beginnen: "alphanumerisch_alphanumerisch_Bindestrich (-)_Bindestrich (-)".
Mit Ausnahme der Punkte (.) darf der Domainname nur Buchstaben, Ziffern oder Bindestriche (-) enthalten. Das letzte Zeichen muss immer ein Buchstabe oder eine Ziffer sein. Ein Bindestrich (-) als letztes Zeichen ist nicht zulässig.
Bestimmte .tv-Domainnamen aus allgemeinen oder sehr häufigen Wörtern sowie Kombinationen aus einem bis drei Buchstaben gelten als Premium-Namen. Diese unterliegen denselben Geschäftsbestimmungen und Nachfristen wie alle anderen .tv-Domainnamen, mit folgenden Ausnahmen:
Ein Domainname kann nicht mehr als 13 Hosts auf Registry-Ebene aufweisen.
Ein neu erstellter Domainname muss mindestens 61 Tage alt sein, bevor er von einem Registrar an den anderen übertragen werden kann. Ein Domainname kann für Zeiträume zwischen einem und 10 Jahren übertragen werden. Die Standardeinstellung für Verlängerungen ist ein Jahr. Wenn die Differenz zwischen dem aktuellen Datum und dem neuen Registrierungsdatum mehr als 10 Jahre, aber weniger als 11 Jahre beträgt, wird der Transfer auf 10 Jahre abgerundet. Ist die Differenz größer als 11 Jahre, wird der Transfer abgelehnt. Der Zeitraum für anstehende Transfers (Pending Transfer) beträgt fünf (5) Tage. Wenn der aktuelle Registrar die Transfer-Anfrage in diesem 5-Tage-Zeitraum weder bestätigt noch ablehnt, wird die Anfrage von Verisign automatisch genehmigt. Wie oben erwähnt, sind Premium-Namen von Registrar-Transfers ausgeschlossen.
Massentransfers
Nach Verisigns Ermessen und abhängig von Verisigns Zustimmung und eventuellen Transfergebühren, die von Verisign erhoben werden können, haben Registrare die Möglichkeit, einen Massentransfer von .tv- und .cc-Domainnamen anzufordern. Dazu muss eine schriftliche Anfrage mit einer vollständigen Liste aller zu übertragenden Domainnamen an Verisign gesendet werden, unterzeichnet vom aktuellen und vom zukünftigen Registrar.
Die Nachfrist bezieht sich auf eine bestimmte Anzahl von Kalendertagen nach gewissen Registry-Vorgängen, in denen der Domainname gelöscht und dem Registrar ein Guthaben ausgestellt werden kann. Diese Registry-Vorgänge sind:
Frist hinzufügen (Add Grace Period)
Diese Frist erstreckt sich über eine bestimmte Anzahl von Kalendertagen nach der erstmaligen Registrierung eines Domainnamens. Bei der Add Grace Period sind das fünf (5) Kalendertage. Wenn innerhalb dieser fünf Tage eine Löschung, eine explizite Verlängerung oder ein Transfer stattfindet, gelten folgende Bestimmungen:
Explizierte Erneuerungsfrist (Explicit Renew Grace Period)
Diese Frist erstreckt sich über eine bestimmte Anzahl von Kalendertagen nach der expliziten Verlängerung der Registrierung eines Domainnamens. Bei der Explicit Renew Grace Period sind das fünf (5) Kalendertage. Wenn innerhalb dieser fünf Tage eine Löschung, eine explizite Verlängerung oder ein Transfer stattfindet, gelten folgende Bestimmungen:
Automatische Erneuerung (Auto-Renew Grace Period)
Diese Frist erstreckt sich über eine bestimmte Anzahl von Kalendertagen nach einer automatischen Verlängerung. Eine automatische Verlängerung tritt ein, wenn die Registrierung eines Domainnamens vor Erreichen des Ablaufdatums nicht explizit verlängert oder gelöscht wurde. Die Registrierung wird am ersten Tag nach dem Ablaufdatum automatisch verlängert und das verfügbare Guthaben des Registrars belastet. Bei der Auto-Renew Grace Period sind das 45 Kalendertage. Wenn innerhalb dieser 45 Tage eine Löschung, eine explizite Verlängerung oder ein Transfer stattfindet, gelten folgende Bestimmungen:
Registrar Transfer Grace Period
Diese Frist erstreckt sich über eine bestimmte Anzahl von Kalendertagen nach Abschluss eines Domainnamen-Transfers. Bei der Registrar Transfer Grace Period sind das fünf (5) Kalendertage. Wenn innerhalb dieser fünf Tage eine Löschung, eine explizite Verlängerung oder ein Transfer stattfindet, gelten folgende Bestimmungen:
Wenn ein Domainname außerhalb der Add Grace Period oder innerhalb der Registrar Transfer Grace Period, Auto-Renew Grace Period oder Explicit Renew Grace Period gelöscht wird, wird er 30 Tage lang in einen Blockierungszustand namens Redemption Period versetzt. Die Redemption Period funktioniert wie folgt:
Mit dem Restore-Befehl kann ein Registrar den Redemption Period-Status eines Domainnamens aufheben. Der Restore-Befehl ist eine kostenpflichtige Transaktion und wird dem Registrar bei jeder Ausführung in Rechnung gestellt. Im Zusammenhang mit dem Restore-Befehl muss der Registrar zwei Aktionen ausführen:
Details zum Restore-Befehl:
Details zum Restore-Bericht:
Der Restore-Bericht ist der zweite Teil des Wiederherstellungsprozesses. Nachdem ein Registrar mithilfe des Restore-Befehls den Redemption Period-Status eines Domainnamens aufgehoben hat, muss er Verisign eine Erklärung übermitteln. Dies geschieht durch Ausfüllen des Restore-Berichts.
Im Restore-Bericht muss der Registrar folgende Details übermitteln:
A. Eine Kopie der Whois-Daten des Registrars für den gelöschten Namen, wie sie vor der Löschung bestanden. Die Whois-Daten müssen folgende Angaben enthalten:
B. Datum und Uhrzeit der Löschung des registrierten Domainnamens (Verisign erfordert korrekt formatierte Datums- und Uhrzeitangaben.)
C. Datum und Uhrzeit des Zeitpunkts, an dem der Restore-Vorgang für den Domainnamen ausgeführt wurde. (Verisign erfordert korrekt formatierte Datums- und Uhrzeitangaben.)
D. Eine kurze Erklärung der Gründe für die Wiederherstellung des Domainnamens.
Verisign verarbeitet alle eingegangenen Restore-Berichte in einem einmaligen Stapelverfahren. Nach der Verarbeitung des Berichtstapels versetzt Verisign die entsprechenden Domainnamen in den Active-Status.
Der ConsoliDate Service ermöglicht einem Registrar, mithilfe des SYNC-Befehls das aktuelle Ablaufdatum eines Domainnamens zu ändern. Mit dem SYNC-Vorgang kann der Registrar ein bestimmtes Datum für Domainnamen-Registrierungen angeben. Dieses Datum kann ein beliebiger Tag in dem Jahr sein, in dem der Name ablaufen wird.
SYNC-Berechnungen
Der SYNC-Vorgang kann auch dazu verwendet werden, das Ablaufdatum des Domainnamens nach vorn auf das Datum (Monat und Tag) zu verschieben, das im Befehl angegeben wird.
HINWEIS: Wenn das aktuelle Ablaufdatum 15. Januar lautet und mithilfe von SYNC auf 1. Januar geändert wurde, werden 11 Monate verrechnet, da die Registrierung bis zum 1. Januar des Folgejahres verlängert wird. Wird das Ablaufdatum auf einen anderen Monat geändert, ergibt sich die SYNC-Periode aus der entsprechenden Anzahl von Kalendermonaten. (Beispiel: 5. März bis 27. Oktober gilt als sieben Monate, 27. Oktober bis 5. März als fünf und 1. Juni bis 31. Juli als ein Monat).
SYNC Grace Period
Es gibt keine Nachfrist für SYNC-Vorgänge. Für einen SYNC-Vorgang während der Add Grace Period, Renew Grace Period, Auto-Renew Grace Period oder Transfer Grace Period gelten folgende Regeln:
Verisign unternimmt keine Schritte zur Prüfung, Auswertung oder Untersuchung des gesetzmäßigen Rechts eines Registranten auf Registrierung oder Nutzung einer bestimmten Top-Level-Domain und ist dazu auch nicht befugt. Verisign übernimmt für diesen Fall die Einheitliche Richtlinie zur Lösung von Streitigkeiten (Uniform Dispute Resolution Policy, UDRP) der ICANN (www.icann.org/udrp) für alle Registrierungen von .tv- und .cc-Domainnamen. Die Registrierung von Domainnamen unterliegt somit hinsichtlich sämtlicher Entscheidungen zur Aussetzung, Stornierung oder Übertragung eines Domainnamens den Bestimmungen der UDRP.
Für jeden vom Registrar (im eigenen Namen oder im Namen eines Registranten) registrierten Domainnamen verpflichtet sich der Registrar, dass er selbst und seine sämtlichen Agenten und Registranten:
A. Dafür sorgen, dass der Domainname nicht in folgender Absicht registriert, verwendet, angezeigt oder genutzt wird: (i) in Zuwiderhandlung gegen oder Verletzung dieser Richtlinien sowie anderer Richtlinien für .cc und .tv, (ii) in Zuwiderhandlung gegen die Gesetze einer Gerichtsbarkeit, in deren Einflussbereich der Domainname zugänglich ist, (iii) für Missbräuche, Beschimpfungen, Diffamierungen oder sonstige schädliche Zwecke, einschließlich, jedoch nicht ausschließlich, Kinderpornografie, Kindesverführung, Kindesmissbrauch oder sonstige Ausbeutung von Kindern; um Hass zu schüren, in fanatischer Absicht oder zur Ausübung von Gewalt gegen Personen oder Gruppen aufgrund ihres Glaubens, ihrer Rasse, ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihrer sexuellen Neigung oder aufgrund anderer unveränderlicher Merkmale; zwecks Diebstahl der E-Mail-Zustellung oder als Quelle unerbetener Massen-E-Mails bzw. als Adresse für die Beantwortung unerbetener Massen-E-Mails; in der Absicht, geistige Eigentumsrechte, Veröffentlichungsrechte oder Datenschutzrechte zu verletzen oder gegen Vertraulichkeitsverpflichtungen zu verstoßen; oder (iv) um andere Registry-Benutzer, Geräte oder Dienste in sonstiger Weise zu behindern bzw. zu stören (einschließlich der Verbreitung von Malware) oder um unnötige, vorsätzliche Überlastungen des Verisign-System bzw. der Registry zu verursachen.
B. Gewährleisten, dass die Registrierung, Verwendung, Anzeige oder Nutzung von Domainnamen in gutgläugiger Absicht und in Übereinstimmung mit den internationalen, bundesstaatlichen und staatlichen Gesetzen und Vorschriften erfolgen;
C. Keine Einrichtung von Subdomains der Domainnamen öffentlich anbieten, bewerben oder anderweitig verfügbar machen;
D. Anerkennen, dass die Registrierung, Verwendung, Anzeige und Nutzung des Domainnamens in allen Gerichtsbarkeiten, in denen der Domainname verwendet wird oder zugänglich ist, den geltenden Gesetzen, einschließlich derjenigen in Bezug auf Handelsmarken und andere Arten geistigen Eigentums, unterliegen können.
A. Im Sinne dieser Richtlinie schließt der Begriff “Malware” jegliche Programmierung (Code, Skripts, aktive Inhalte oder sonstige Computerbefehle oder Computerbefehlssätze) ein, die entwickelt wurden oder das Ziel haben, (a) den Zugang zu einem Computer, Computerprogramm, Computerbetrieb, Computerdiensten oder Computernetzwerken durch autorisierte Benutzer zu blockieren oder deren Nutzung bzw. Zugänglichkeit zu ändern, zu zerstören oder zu behindern; (b) den Betrieb, die Sicherheit bzw. Unversehrtheit eines Computers, Computerprogrammes, Computerbetriebs, Computerdienstes oder Computernetzwerks zu beeinträchtigen, zu unterbrechen oder lahmzulegen; (c) fälschlicherweise vorzugeben, einer nützlichen Funktion zu dienen, in Wahrheit jedoch eine destruktive bzw. schädliche Funktion oder keine nützliche Funktion ausüben, jedoch erhebliche Computer-, Telekommunikations- oder Speicherressourcen verbrauchen; (d) sich unbefugt Zugriff für die Nutzung eines Computers, Computerprogrammes, des Computerbetriebs, der Computerdienste oder Computernetzwerke zu verschaffen; (e) Informationen eines Computers, Computerprogrammes, des Computerbetriebs, der Computerdienste oder Computernetzwerke ohne Erlaubnis des Eigentümers der Informationen zu verändern, zu beschädigen, zu zerstören, zu überwachen, zu erfassen oder zu übertragen; (f) den Normalbetrieb eines Computers, Computerprogrammes, des Computerbetriebs, der Computerdienste oder Computernetzwerke widerrechtlich zu übernehmen; oder (g) in sonstiger Weise zu Missbrauchszwecken dienen. Malware schließt uneingeschränkt diverse Formen von Crimeware, Dialern, Außerbetriebsetzungprogrammen, Adware, Hijackware, Scareware, schädliche Codes (logische Bomben), Rootkits, Spyware, Trojanische Pferde, Viren, Web-Wanzen und Würmer ein.
B. Der Registrar verpflichtet sich und verlangt von seinen sämtlichen Agenten und Registranten sowie den Registranten seiner Agenten:
1. Verisign zu erlauben, nach seinem uneingeschränkten und alleinigen Ermessen Scans oder sonstige Ansichten von Websites zum Zweck der Erkennung von Malware oder nach Bedarf zum Schutz der Unversehrtheit, Sicherheit oder Stabilität des Verisign-Systems zu erstellen (“Malware Scans”);
2. Zu gewährleisten, dass alle Übertragungen mit oder zu Verisign-Systemen, der Registry, etwaigen anderen, nach ICANN-Vereinbarung betriebenen Registrys bzw. durch ICANN akkreditierte Registrare sowie sämtliche Software, Systeme bzw. verwendete Hardware frei von jeglicher Malware sind. Sollte derartige Malware eingeschleust werden, ergreifen Registrar and Registrant alle erforderlichen Maßnahmen, um die Malware auf alleinige Kosten des Registrars und des Registranten zu vernichten und deren Auswirkungen zu reduzieren;
3. Gewähren Verisign hiermit alle erforderlichen Genehmigungen und Zustimmungen, um diese Genehmigungen und Zustimmungen von allen Rechtsinhabern aller Websites einzuholen, um Verisign bzw. seinen Agenten zu erlauben, (i) nach Verisigns uneingeschränktem und alleinigem Ermessen Malware-Scans durchzuführen; (ii) die als Ergebnis dieser Malware-Scans gewonnenen Daten zu erfassen, zu speichern und zu verarbeiten; (iii) die Ergebnisse dieser Malware-Scans (einschließlich aller diesbezüglichen Daten) gegenüber dem Registrar, seinen Agenten bzw. Beauftragten offenzulegen; und (iv) die Ergebnisse dieser Malware-Scans (einschließlich aller diesbezüglichen Daten) zum Schutz der Unversehrtheit, Sicherheit oder Stabilität der Verisign-Systeme und der Registry zu verwenden; und
4. Erklären sich einverstanden, die Ergebnisse der Malware-Scans, bei denen Malware oder potenzielle Malware entdeckt wird, nicht als vertrauliche oder eigentumsrechtlich geschützte Informationen des betreffenden Registrars, Registranten oder sonstigen Rechtsinhabers zu betrachten.
C. Verisign weist jegliche Gewährleistungen, Zusagen oder Absprachen, dass bei diesen Malware-Scans keine oder sämtliche Malware erkannt wird, von sich. Ferner ist Verisign nicht verpflichtet, den Registrar, einen Registranten oder sonstige natürliche oder juristische Personen über irgendwelche Malware zu unterrichten oder Malware aus irgendwelchen System zu entfernen. Registrar und Registrant entschädigen, verteidigen und übernehmen die Schadloshaltung Verisigns und seiner Partner, Lieferanten, Anbieter und Zulieferanten sowie ccTLD-Registry-Betreiber, die hinsichtlich des Domainnamens Dienstleistungen erbringen, und deren jeweilige Mitarbeiter, Direktoren, leitende Angestellte, Vertreter, Agenten und Rechtsnachfolger (“geschädigte Parteien bei Verisign”) für und gegen alle Ansprüche, Schadensersatzforderungen, Haftungen, Kosten und Auslagen, einschließlich zumutbarer Rechtskosten und diesbezüglicher Auslagen, die aus irgendwelchen Gründen aus oder in Verbindung mit Malware-Scans, dem Versäumnis, Malware-Scans durchzuführen, oder der Nutzung von Daten aus Malware-Scans resultieren. Der Registrar und der Registrant gehen ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der geschädigten Partei bei Verisign keine Arrangements oder Vergleiche hinsichtlich derartiger Schadensersatzverpflichtungen ein.
Ungeachtet anderslautender Bestimmungen dieser Richtlinien behält Verisign sich das ausdrückliche Recht vor, Domainnamens-Registrierungen nach eigenem Ermessen abzulehnen, zu stornieren oder zu übertragen, um (i) die Integrität und Stabilität der Registry zu schützen; (ii) sämtliche anwendbaren Gesetze, staatlichen Vorschriften und Bestimmungen einzuhalten und Vollzugsanordnungen Folge zu leisten; (iii) im Falle der Nutzung eines Domainnamens in Zuwiderhandlung gegen diese Richtlinie oder irgendwelche anderen Richtlinien betreffend .cc und .tv und (iv) in Übereinstimmung mit etwaigen Streitschlichtungsprozessen, bzw. um (v) zivil- oder strafrechtliche Haftungsansprüche an Verisign und seine Partnerunternehmen, Filialen, leitenden Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter zu vermeiden. Verisign behält sich ebenfalls das Recht vor, einen Domainnamen bis zur Schlichtung des Streitfalls zu sperren.
Aktualisiert am 1. August 2011